Gemäß DIN 2403 sollen in Betrieben aller Art, z.B. Gebäuden, Laboratorien und Heizungsanlagen, die Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff durch farbige Schilder gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss in ausreichender Häufigkeit und in unmittelbarer Nähe der gefahrenträchtigen Stellen, wie z.B. Anschlußstellen, Schieber, Ventile oder Wanddurchführungen, angebracht sein.
Diese Kennzeichnung der Rohrleitungen ist im Interesse der Sicherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerläßlich. Sie soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden.