Feuerwehrzufahrt
"Nach § 22 VVB ist das Abstellen von Kfz. verboten. Zuwiderhandlungen werden ordnungsbehördlich verfolgt. Abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt."
Hinweisschild für die Feuerwehr.
Erhältlich in Aluminium, geprägt. Format 50,0 x 35,0 cm.
Achtung! Dieses Schild mit Zusatz §22 VVB ist nur im Freistaat Bayern einzusetzen