Seit 1. Oktober 2007 ist in Hessen das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, Sportanlagen, Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, auf Flughäfen sowie in Gaststätten und Diskotheken verboten. Seit dem 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot auch in in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
In abgetrennten Räumen darf jedoch weiterhin geraucht werden, Restaurants richten für Gäste vermehrt Nichtraucherzonen ein. In der Industrie gilt beim Umgang mit explosiven oder feuergefährlichen Stoffen Rauchverbot.
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