Ab dem 1.12.2010 müssen Stoffe und ab dem 1.6. 2015 Gemische verbindlich nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemikals" (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.
Während der Übergangsphase muss in den Sicherheitsdatenblättern die Einstufung nach dem alten und neuen System vorgenommen werden. Vom Tag des Inkrafttretens der geplanten Verordnung darf jedoch bereis mit dem GHS-System gekennzeichnet werden, nicht zulässig ist eine Doppelkennzeichnung.