Preise zzgl. 19% MwSt.
zzgl. Versandkosten
Nicht entzündbare, nicht gi
Gefahrzettel gemäß GGVSE/ADR zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter. Gefahrgüter werden nach der Art ihrer Gefährlichkeit in 9 Klassen eingeteilt, Unterklassen differenzieren den Grad der Gefährlichkeit.
Klasse 2, Unterklasse 2.2: Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Zeige 1 bis 4 (von insgesamt 4 Artikeln)