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1.6 EXPLOSIVE

Gefahrzettel gemäß GGVSE/ADR zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter. Gefahrgüter werden nach der Art ihrer Gefährlichkeit in 9 Klassen eingeteilt, Unterklassen differenzieren den Grad der Gefährlichkeit.
Klasse 1, Unterklasse 1.6: "1.6 EXPLOSIVE" - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung besteht.
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