Gemäß GGVSE/ADR müssen Gefahrguttransporte für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Transport auf Straße und Schiene gekennzeichnet werden. Die Großzettel zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen gibt es im Format 30 x 30 cm für LKW, Tank-LKW, Aufsetztanks oder Container.