Mit der Neufassung der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) vom 26. Oktober 1993 wurden mehrere EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Wer als Hersteller oder Einführer gefährliche Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat sie zuvor entsprechend der Einstufung zu kennzeichnen.
Ab dem 1.12.2010 müssen Stoffe und ab dem 1.6. 2015 Gemische verbindlich nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemikals" (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.
Während der Übergangsphase muss in den Sicherheitsdatenblättern die Einstufung nach dem alten und neuen System vorgenommen werden. Vom Tag des Inkrafttretens der geplanten Verordnung darf jedoch bereis mit dem GHS-System gekennzeichnet werden, nicht zulässig ist eine Doppelkennzeichnung.
Gefahrsymbole führen wir in unterschiedlichen Größen. Selbstklebende Folienetiketten sind einzeln oder auf Bogen und Rolle erhältlich, selbstklebende Papieretiketten liefern wir als Rollenware.
Gemäß GGVSE/ADR müssen Gefahrguttransporte für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Transport auf Straße und Schiene gekennzeichnet werden. Die Großzettel zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen gibt es im Format 30 x 30 cm für LKW, Tank-LKW, Aufsetztanks oder Container.
Selbstklebende Gefahrgutetiketten zur Kennzeichnung von Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter. Für Straße und Schiene werden sowohl textneutrale als auch Gefahrzettel mit zusätzlichen Texten eingesetzt. Erhältlich in den Größen 10 x 10 und 25 x 25 cm.